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Vorsicht, Schlaglöcher!


Warnschilder weisen auf schadhafte Stellen hin
 

Schlaglöcher und schlechte Straßen: Doch kaum Geld für Ausbesserungen Holperstrecken im Stadtteil sind keine Seltenheit. Ob für Radfahrer oder Autofahrer - wer über Schlaglöcher und aufgerissen Asphalt fährt muss höllisch aufpassen. Das Tiefbauamt kontrolliert regelmäßig Straßen und Gehwege der Stadt, dennoch können bei über 1300 Kilometern Strecke nicht alle Schäden sofort entdeckt werden. Und auch die finanziellen Mittel zur Reparatur fehlen.

S-MITTE/SÜD

Bezirksvorsteher Rupert Kellermann ist oft mit dem Rad im Stadtteil unterwegs.

Er macht sich Sorgen über die Schlaglöcher und schlechten Strecken: "Der Süden ist genauso betroffen wie die anderen Stadtbezirke. Dass dem Tiefbauamt in den letzten Haushaltsberatungen die Mittel zusammengestrichen wurden, wissen wir seit dem 18. Dezember 2009. Ich möchte dem Tiefbauamt nicht vorschreiben, wie sie ihre knappen Mittel verwenden sollen, nur habe ich natürlich schon große Sorgen, wenn ich an die Fußgänger, besonders die älteren und gehbehinderten Menschen und Fahrradfahrer denke." Schlaglöcher seinen gefährliche Fallen, man werde hier Sorge tragen, dass Schäden, die die Menschen gefährden, mit höchster Priorität beseitigt werden.

Michael Ilk vom Tiefbauamt der Stadt Stuttgart weiß, dass die Gelder nicht ausreichen werden, um alle Schäden zu beseitigen: "Die 6,5 Millionen Euro, die dem Tiefbauamt jährlich zur Straßen- und Gehwegunterhaltung Verfügung stehen, reichen nicht aus, um alle schadhaften Stellen zu beseitigen und den Straßenzustand auf ein befriedigendes Niveau zu heben. Daher wird künftig vermehrt mittels Warnschildern auf den schlechten Straßenzustand hingewiesen werden. Die ersten Schilder stehen bereits entlang der Zeppelinstraße, weitere werden folgen." Doch wer zahlt, wenn das Auto durch Schlaglöcher beschädigt wurde? Michael Ilk: "Die Autofahrer sind dazu verpflichtet, vorausschauend zu fahren und dabei ihre Fahrweise auch der Beschaffenheit der Straße anzupassen. Bei einem durch ein Schlagloch entstandenen Schaden haftet die Stadt nur dann, wenn sie von dem Straßenschaden Kenntnis hatte, aber nicht reagiert hat." Das Tiefbauamt gehe den Meldungen über Straßenschäden jedoch sehr gewissenhaft nach, sodass ihm kein Fall bekannt sei, bei dem die Stadt Schadenersatz zahlen musste.


Von Andrea Rothfuß

04.03.2010 - aktualisiert: 05.03.2010 18:35 Uhr

 






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