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Schlagloch-Alarm


Schlechter Straßenzustand: Stadt fehlt Geld zum Löcherstopfen
 

"2010 wird das Jahr der Löcher", hat der ACE Auto Club Europa mit Sitz in Bad Cannstatt prognostiziert. Jetzt, nachdem der Schnee geschmolzen und das Ausmaß zerbröckelnder Straßen und Gehwege sichtbar wird, wird der Club von seiner eigenen Vorhersage eingeholt. Der Frost hat auf Straßen und Gehwegen bleibenden Eindruck hinterlassen. Doch der Stadt fehlt das Geld zum Löcherstopfen.

BAD CANNSTATT

Holterdipolter geht es derzeit über viele Straße. An manchen Stellen fühlt sich Autofahrer mitten in der Stadt wie auf einer Feldweg-Rallye.

Der der ACE Auto Club Europa mit Sitz in Bad Cannstatt hat einen speziellen Schlaglochmeldedienst eingerichtet: http://www.ace-online.de/schlaglochmelder.

Die Deutschland-Schlaglochzentrale "brummt kräftig", erklärt Harald Kraus, stellvertretender Regionalvorsitzende für Baden-Württemberg, und habe täglich im Schnitt über 20 Meldungen zu bearbeiten. Nicht verwunderlich, hat doch der Landesrechnungshof schon 2008 festgestellt, dass sich 42 Prozent der baden-württembergischen Landesstraßen in schlechtem oder sehr schlechtem Zustand befinden.

Doch statt zu investieren und mehr als Flickschusterei zu betreiben, spart die Stadt Stuttgart.

Im Vergleich zu den Vorjahren sollen 1,2 bis 2,2 Millionen Euro bei der Sanierung von Straßen, Gehwegen und Treppen eingespart werden. "Es ist zu erwarten, dass die Straßenbauämter und Bauhöfe der massenhaft aufbrechenden Schlaglöcher nicht mehr Herr werden", meint Kraus vom ACE.

"Es reicht nicht, mit Verkehrsschildern vor Straßenschäden zu warnen, es muss auch zügig und nachhaltig saniert werden." Doch was ist, wenn ein Auto durchs Loch rasselt und demoliert wird? Vom Staat gibt es so leicht keinen Schadenersatz. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer "Verkehrssicherungspflicht" für den ordnungsgemäßen Zustand der Straßen verantwortlich. Stellt sie allerdings Warnschilder auf oder erlässt ein Tempolimit ist sie aus dem Schneider. Und das mit dem Segen der Gerichte. Deren Standard-Argument lautet: Die Pflicht der Kommune zur "Gefahrenabwehr" besteht nur, wenn sich der Autofahrer bei "gebotener Sorgfalt" nicht auf eine Gefahr durch Schlaglöcher einstellen kann. So wies etwa das Landgericht Trier die Klage eines Fahrers zurück, der sich das Fahrwerk in einem Schlagloch beschädigt hatte. Begründung: Der Mann hätte langsamer fahren und wegen der Baustellenbeschilderung mit Schlaglöchern rechnen müssen. Es gibt aber auch Urteil zugunsten der Autofahrer. Wichtig ist, sowohl den Straßenzustand als auch den Schaden am Fahrzeug mit Fotos zu dokumentieren. Am sichersten aber ist: langsam und so gut es geht um die Löcher drumherum fahren.


Von Tina Bauer

04.03.2010 - aktualisiert: 04.03.2010 15:00 Uhr

 

 

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