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"Zweitwohnungssteuer ist unnötige Belastung"

Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein fordert Korrekturen
 

S-OST

"Wie wir heute wissen, haben schon vor Einführung der Zweitwohnungssteuer rund 10 000 Personen zumindest auf dem Papier der Landeshauptstadt den Rücken gekehrt", stellt Vorsitzender Dr. Klaus Lang fest.

Dies wird dazu führen, dass die Einwohnerzahl Stuttgarts auf Dauer deutlich unter die "magische Grenze" von 600 000 rutschen wird. Die von der Verwaltung unterstellte Zahl von bis zu 3000 Personen dürfte bei Weitem nicht erreicht werden.

Damit sind die mit der Einführung der Zweitwohnsitzsteuer erhofften Effekte ausgeblieben.

"Wir stellen deswegen schon die Sinnhaftigkeit der Abgabe im Gesamten in Frage, zumal man die hohen Anlaufaufwendungen und Kontrollmaßnahmen mit bedenken muss und appellieren daher an Verwaltung und Gemeinderat, die ursprünglichen Annahmen aufgrund der aktuellen Erkenntnisse neu zu bewerten", erklärt Vorsitzender Dr. Lang.

"Das Wohnen in Stuttgart darf nicht doppelt belastet werden. Eine Großstadt hat in der Regel - anders als in Ferienorten - durch Zweitwohnungsbesitzer keine echten Mehraufwendungen; bei der Nutzung der Infrastruktur handelt es sich um "Sowieso-Kosten"." Im Übrigen trägt auch der Zweitwohnungsnutzer in Stuttgart schon zum Steueraufkommen bei.

Seine von ihm genutzte Wohnung ist nämlich schon durch die Grundsteuer belastet, die bekanntermaßen erst dieses Jahr um 30 Prozent erhöht wurde - womit Stuttgart den unrühmlichen Spitzenplatz in Deutschland einnimmt. Die Zweitwohnsitzabgabe soll dem Grundsatz nach eine reine Luxussteuer sein und diejenigen treffen, die, ohne einen gesonderten Grund zu haben aus freien Stücken heraus sich zwei Wohnsitze leisten wollen. Stadtkinder, die auswärts studieren, jedoch bei ihren Eltern in Stuttgart ein Zimmer zur Verfügung haben und am Wochenende heimkommen, trifft es besonders hart. Aus Sicht der Hausbesitzer sollten folgende Fallgruppen befreit werden. Nebenwohnungen, die Minderjährige oder noch in der Ausbildung befindliche Personen bei den Eltern innehaben, unverheiratete Nebenwohnungsinhaber wie Soldaten, Zivildienstleistende oder Polizeivollzugsbeamte mit Residenzpflicht. Eine weitere zumindest textliche Klarstellung der Steuersatzung wird bei den Altenwohnungen gefordert. Ferner fordert der Hausbesitzerverein unverheiratete Paare bei beruflich bedingten Zweitwohnungen von der Abgabe auszunehmen. "Die Stadt Stuttgart muss zeigen, dass man für junge Berufsstarter attraktiv ist".


09.09.2010 - aktualisiert: 09.09.2010 07:04 Uhr

 






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